A, A1, A2, AM, B, B96, BE, C, CE, C1, C1E, L, T
Folgende Klassen können Sie bei uns ablegen:
Klasse AM
Fahrzeuge: Zweirädige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädige Leicht-Kfz mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max 350 kg
Bemerkung: Zusammenfassung der alten Klassen S/M
Einschluss: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1
Fahrzeuge: Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h bei Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Fahrzeuge: Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A
Fahrzeuge: Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische,
aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Klasse B
Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
bei der Anhängerregelung
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre
17 beim Begleiteten Fahren (BF17)
Klasse B96
Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Vorbesitz: B
Mindestalter: vgl. Klasse B
Klasse BE
Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Vorbesitz: B
Mindestalter: vgl. Klasse B
Klasse C1
Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse C1E
Fahrzeuge: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Vorbesitz: C1
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse C
Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse CE
Fahrzeuge: Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Klasse L
Fahrzeuge: Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse T
Fahrzeuge: Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
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