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  A, A1, A2, AM, B, B96, BE, C, CE, C1, C1E, L, T

Folgende Klassen können Sie bei uns ablegen:

Klasse AM

Fahrzeuge: Zweirädige Kleinkrafträder mit
               - bbH max. 45 km/h
               - Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
               - Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
               Dreirädige Kleinkrafträder mit
               - bbH max. 45 km/h
               - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
               - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
               Vierrädige Leicht-Kfz mit
               - bbH max. 45 km/h
               - Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündmotoren
               - Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
               - Leermasse max 350 kg
Bemerkung: Zusammenfassung der alten Klassen S/M
Einschluss: keine
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

Fahrzeuge: Krafträder mit
               - Hubraum max. 125 cm³
               - Leistung max. 11 kW
               - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
               Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
               - Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
               - Leistung max. 15 kW
Bemerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h bei Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

Fahrzeuge: Krafträder mit
               - Leistung max. 35 kW
               - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische,
                  aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

Fahrzeuge: Krafträder mit
               - Hubraum über 50 cm³ oder
               - bbH über 45 km/h
               Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
               Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
               - Hubraum über 50 cm³ bei (bei Verbrennungsmotoren) oder
               - bbH über 45 km/h
               - Leistung über 15 kW
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische,
                  aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg A2 auf A
                  21 Jahre für Trikes
                  24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Klasse B

Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
               - zG max. 3500 kg
               - max. 8 Personen außer dem Fahrer
               Anhängerregelung
               - Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
               - Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
                  bei der Anhängerregelung
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre
                  17 beim Begleiteten Fahren (BF17)

Klasse B96

Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
               - zG des Anhängers über 750 kg
               - zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
                  Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Vorbesitz: B
Mindestalter: vgl. Klasse B

Klasse BE

Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
               - zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Vorbesitz: B
Mindestalter: vgl. Klasse B

Klasse C1

Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
               - zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
               - max. 8 Personen außer dem Fahrer
               - Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E

Fahrzeuge: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
               - zG Anhänger über 750 kg
               - zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
               Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
               - zG Anhänger über 3500 kg
               - zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Vorbesitz: C1
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs"
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C

Fahrzeuge: Kfz - ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A mit
               - zG über 3500 kg
               - max. 8 Personen außer dem Fahrer
               - zG Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter: 21 Jahre
                  18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
                              während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse CE

Fahrzeuge: Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
               - zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre
                  18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
                              während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Klasse L

Fahrzeuge: Zugmaschinen
               - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
               - bbH max. 40 km/h
               - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
               Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
               und andere Flurförderzeuge mit
               - bbH max. 25 km/h
               - auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse T

Fahrzeuge: Zugmaschinen
               - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
               - bbH max. 60 km/h
               - für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
               - auch mit Anhänger
               Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
               - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
               - bbH max. 40 km/h
               - auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre




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